Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland
**** Achtung: Ab 1.1.2022 besteht gemäß § 46g ArbGG für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren vertretungsberechtigten Personen die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs!****
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
bitten beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse – insbesondere auch zu Ihrem eigenen Schutz – nachstehende Hinweise:
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen um die Übertragung von SARs-CoV-2 zu reduzieren.
Über eine mögliche Tragepflicht im Rahmen von Gerichtsverhandlungen entscheiden die Richter/innen im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.
Auch wird weiterhin empfohlen die AHA+L Regeln zu beachten.
Zum Besuch der Rechtsantragstelle (Klageerhebung & sonstige Erklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin (Tel. 0681/501-5132, 8:30 Uhr - 12:00 Uhr). Es wird empfohlen, vor Besuch der Rechtsantragstelle einen Test auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen.
Landesarbeitsgericht Saarland
Hardenbergstraße 3
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Arbeitsgericht Saarland
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Postanschrift:
Saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit
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