Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland

**** Achtung: Ab 1.1.2022 besteht gemäß § 46g ArbGG für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren vertretungsberechtigten Personen die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs!****

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

bitten beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse – insbesondere auch zu Ihrem eigenen Schutz – nachstehende Hinweise:

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen um die Übertragung von SARs-CoV-2 zu reduzieren.

Über eine mögliche Tragepflicht im Rahmen von Gerichtsverhandlungen entscheiden die Richter/innen im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

Auch wird weiterhin empfohlen die AHA+L Regeln zu beachten.

Zum Besuch der Rechtsantragstelle (Klageerhebung & sonstige Erklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin (Tel. 0681/501-5132, 8:30 Uhr - 12:00 Uhr). Es wird empfohlen, vor Besuch der Rechtsantragstelle einen Test auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchzuführen.

Landesarbeitsgericht Saarland

Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

Arbeitsgericht Saarland

Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

 

Postanschrift:

Saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit
Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken
       

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